Bundesrat stimmt Solarspitzen-Gesetz zu

Die Ausschüsse der Länderkammer empfohlen, keinen Vermittlungsausschuss anzurufen. Damit können die Neuregelungen aus dem Solarspitzen-Gesetz in Kürze in Kraft treten. Sie sehen unter anderem ein Aussetzen der EEG-Förderung für neue Photovoltaik-Anlagen bei negativen Preisen an der Strombörse vor, aber auch eine Beschleunigung des Smart-Meter-Rollouts.

Zwei Wochen nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat dem Solarspitzen-Gesetz zugestimmt. Das Gesetz war nicht zustimmungspflichtig, doch die Länderkammer hätte noch einen Vermittlungsausschuss anrufen können. Nach der Beratung des Gesetzes in den Ausschüssen der Länderkammer war dies jedoch auch nicht empfohlen worden.

Die Fraktionen der Minderheitsregierung von SPD und Grünen hatten den Gesetzentwurf kurz vor Weihnachten noch in den Bundestag eingebracht. Zuvor zeichnete sich ab, dass sich für die eigentlich geplante größere Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) keine Mehrheit im Parlament finden würde. CDU/CSU stimmten schließlich ebenfalls für den Entwurf im Bundestag.

Mit der neuen Initiative werden davon nun jedoch wenigstens einige Elemente noch umgesetzt. Dazu zählt das Aussetzen der Förderung von neuen Photovoltaik-Anlagen ab zwei Kilowatt Leistung bei negativen Strompreisen an der Börse. Im Fall der Installation eines intelligenten Messsystems greift ein Kompensationsmechanismus und die Zeiten werden nach Auslaufen der 20-jährigen Förderdauer noch angehängt.

Weiterhin sind in dem Gesetz Maßnahmen enthalten, die die Systemsicherheit im Netzbetrieb bei temporären Erzeugungsüberschüssen von Photovoltaik-Anlagen steigern sollen. Zudem werden die Kostensätze für den Pflichteinbau von Smart Metern angehoben, was den Rollout beschleunigen soll. Auch die Anforderungen an die Steuerbarkeit von Anlagen werden mit dem Gesetz ausgeweitet sowie die Möglichkeit der Überbauung von Netzanschlüssen erleichtert.

Die Neuregelungen aus dem Gesetz sollen weitgehend am Tag nach Erscheinen des Gesetzes im Bundesgesetzblatt in Kraft treten. Nur die Umstellung auf Viertelstunden-Kontrakte am Strommarkt wird rückwirkend zum 1. Januar 2025 in Kraft gesetzt.

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