Gegen alle Warnungen hat die österreichische Regierung die Mehrwertsteuerbefreiung für kleine Photovoltaik-Anlagen vorzeitig aufgehoben. Das Installationsunternehmen Hansesun reagiert mit einer Preisersparnis in Höhe der Umsatzsteuerbefreiung für die Kunden, die in diesem Jahr noch eine Photovoltaik-Anlage mit und ohne Speicher bestellen.
Im Schnellverfahren hat die neue österreichische Bundesregierung am vergangenen Freitag verschiedene Maßnahmen beschlossen, um zusätzliche Haushaltsmittel zu generieren. Eine davon ist die sofortige Abschaffung der Mehrwertsteuerbefreiung für Photovoltaik-Anlagen bis 35 Kilowatt, die eigentlich bis zum Ende des Jahres gelten sollte. Aus der österreichischen Solarbranche gab es vor diesem Schritt bereits vielfache Warnungen. Der Erlass der Umsatzsteuer galt gemeinhin als unbürokratische Fördermethode für kleine Photovoltaik-Anlagen, in Folge der Wiedereinführung gehen viele von einem noch stärkeren Einbruch der eh schon schwächelnden Nachfrage aus.
Auch Hansesun, eigentlich ein in der Schweiz gegründetes Photovoltaik-Installationsunternehmen, das jedoch grenzüberschreitend in der Bodenseeregion seit 2014 nach eigenen Angaben etwa 10.000 Photovoltaik-Dachanlagen realisiert hat, kritisiert den Zick-Zack-Kurs der Politik und verlangt Planungssicherheit. „Das ist das völlig falsche Signal. Der Wegfall der Umsatzsteuer war ein riesiger Erfolg, hat tausende Menschen zur Investition bewegt und die Wirtschaft angekurbelt. Diese Aktion spart keinen Cent, sorgt für Verunsicherung und bremst die Energiewende“, kritisiert Hansesun-Marketingleiter Andreas Müller.
Das Unternehmen will nun selbst in die Bresche springen und für Investitionssicherheit bei den Kunden sorgen. „Wir pfeifen auf diesen Zick-Zack-Kurs und garantieren allen, die 2025 eine Photovoltaik-Anlage mit oder ohne Stromspeicher bestellen die Preisersparnis der Umsatzsteuerbefreiung. Wenn die Politik keine Sicherheit schafft, machen wir das“, erklärt Müller.
Hansesun plädiert dafür, für alle Erneuerbaren-Technologien künftig einen vergünstigten Mehrwertsteuersatz von zehn Prozent anzuwenden. Ob dies kommt, bleibt abzuwarten. Klar ist jedoch, dass mit der vorzeitigen Abschaffung der Steuerbefreiung nun wieder die EAG-Abwicklungsstelle für Förderungen in den Fokus rückt. „Die Mehrkosten für die Beauftragung der nachweislich überflüssigen Förderstelle zahlen wir indirekt über die Stromrechnung“, so Müller. „Jetzt müssen alle wieder bei der Förderlotterie mitmachen. Das bedeutet längere Wartezeiten für die Kunden und ein enormer Personal- und Zeitaufwand für Photovoltaik-Anbieter.“