1Komma5° gewinnt Verfahren um unzulässige Werbung

Nach Angaben des Hamburger Unternehmens gewann es das Verfahren vor dem Landgericht in allen Punkten. So sei klar kenntlich, dass es sich beim Slogan, mit dem 1Komma5° nicht um generell kostenlosen Strom handelt. Ein Wettbewerber wollte diesbezüglich eine einstweilige Verfügung erwirken.

Das Landgericht Hamburg hat den Antrag eines Wettbewerbers von 1Komma5°auf Erlass einer einstweiligen Verfügung vollumfänglich abgewiesen, wie das Unternehmen am Montag mitteilte. Im Kern ging es um den Slogan „kostenloser Strom“, mit dem 1Komma5° für seine Systeme wirbt.

Die Richter seien zur Auffassung gekommen, dass in einer der verfahrensgegenständlichen Veröffentlichung klar kenntlich gemacht werde, dass Strom bei 1Komma5° für die Kunden nicht generell kostenlos sei. Vielmehr würden den Verbrauchern „außergewöhnlich günstige oder sogar kostenlose Strompreise’ versprochen, was zeitweise auch der Fall sei, so die Richter. Den Kunden werde erklärt, dass der Strombezug nur in bestimmten Sondersituationen kostenlos sein können. Nach Ansicht der Richter werde auch auf die damit verbundenen Investitionen im Geschäftsmodell von 1Komma5° hingewiesen.

Bei dem Satz „Deutschlands günstigster Strom, ab 0 Cent/Kilowattstunde“ handele es sich entsprechend ebenfalls nicht um unzulässige Werbung durch das Hamburger Unternehmen.

Im vergangenen November beanstandete die Wettbewerbszentrale mehrere Aspekte der Werbung „Kostenloser Strom für Braunschweig“ auf einem Flyer von 1Komma5°. Sie forderten das Unternehmen zur Unterlassung auf, da die Erwartungen der Kunden nicht erfüllt würden. 1Komma5° hatte darauf reagiert und die Kommunikation auf „nahezu kostenlosen Strom“ umgestellt und ebenfalls „mit Heartbeat AI und PV-Anlage“ ergänzt, um Missverständnissen vorzubeugen, wie das Unternehmen damals auf Nachfrage von pv magazine erklärte. Die geforderte Unterlassungserklärung wollte das Unternehmen jedoch nicht abgeben.

Welcher Wettbewerber die einstweilige Verfügung vor dem Landgericht Hamburg beantragte, teilte 1Komma5° nicht mit.

Kommentar verfassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Nach oben scrollen